Wohnraummietverträge in Zypern: Wer haftet für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen?
Von Giorgos Kazoleas, Rechtsanwalt LL.M. Wohnraummietverträge in Zypern enthalten üblicherweise eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, die Mietwohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat, wobei die gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch (fair wear and tear) ausgenommen ist. Obwohl eine solche Klausel in der zyprischen Vertragspraxis weit verbreitet ist, führt sie häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern, insbesondere beim Auszug des Mieters und bei der Rückzahlung der geleisteten Kaution. Die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher Abnutzung und Beschädigung Die wesentliche rechtliche Unterscheidung besteht zwischen den natürlichen Abnutzungserscheinungen, die durch den gewöhnlichen und sorgfältigen Gebrauch einer Immobilie entstehen, und solchen Schäden, die auf ein fahrlässiges, vertragswidriges oder missbräuchliches Verhalten des Mieters zurückzuführen sind. Als gew...