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Die Änderung der Gesellschaftssatzung in Zypern: Verfahren & Einschränkungen. Ein Vergleich mit der entsprechenden Regelung in Deutschland

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Giorgos Kazoleas, Rechtsanwalt Die Satzung (Articles of Association) ist die „Verfassung“ einer Gesellschaft und regelt die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung. In der zyprischen Rechtsordnung ist die Flexibilität bei der Anpassung dieses Dokuments von entscheidender Bedeutung, sie ist jedoch nicht schrankenlos. Das Änderungsverfahren (Artikel 12 des Gesellschaftsgesetzes – Kap. 113) Gemäß Artikel 12 des Gesellschaftsgesetzes – Kap. 113 kann eine Gesellschaft ihre Satzung durch die Annahme eines Sonderbeschlusses (Special Resolution) ändern, sofern die Bestimmungen dieses Gesetzes und die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthaltenen Bedingungen eingehalten werden. Die Gesellschaft kann entweder einzelne Artikel oder die Satzung in ihrer Gesamtheit ändern. Für die Änderung ist eine Mehrheit von mindestens 75 % der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder in der Generalversammlung erforderlich. Zudem muss die vorgesehene Einladungsf...

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