Die Anfechtung der Ablehnung einer Anmeldebescheinigung („Yellow Slip“) für EU-Bürger vor dem Verwaltungsgericht der Republik Zypern
Giorgos Kazoleas, Rechtsanwalt auf Zypern Das Recht von Unionsbürgern auf freizügige Einreise und Aufenthalt in den Mitgliedstaaten ist ein Grundpfeiler des Rechts der Europäischen Union, kodifiziert in der Richtlinie 2004/38/EG. In Zypern wird dieses Recht durch die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung (Formular MEU1, umgangssprachlich „Yellow Slip“ ) umgesetzt. Die Ablehnung dieses Antrags durch das Ministerium für Inneres (Abteilung für Bevölkerungs- und Migrationsregister) stellt einen vollstreckbaren Verwaltungsakt dar, der im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage angefochten werden kann. I. Die Rechtsgrundlage und die präklusive Klagefrist Die Anfechtungsklage gegen die behördliche Ablehnung stützt sich auf Artikel 146 der Verfassung der Republik Zypern . Die wichtigste prozessuale Hürde für den Kläger ist die strikte Einhaltung der Klagefrist: Ausschlussfrist (Präklusion): Die Klage muss zwingend innerhalb von 75 Tagen ab dem Tag erhoben werden, an dem der Ablehnungs...