Posts

Es werden Posts vom September, 2026 angezeigt.

Zyprische Mehrwertsteuer auf Wohnimmobilien: Die Änderung ab dem 1. September 2026

Bild
Artikel von Giorgos Kazoleas, Rechtsanwalt LL.M.(Deutschland) Zum 1. September 2026 hat Zypern eine wichtige Änderung bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Wohnimmobilien eingeführt. Diese betrifft insbesondere die Frage, wann eine Immobilie für Mehrwertsteuerzwecke nicht mehr als „neu“, sondern als „gebraucht“ gilt. Nach den neuen Vorschriften kann davon ausgegangen werden, dass eine Wohnimmobilie ihre Erstnutzung oder erste Ingebrauchnahme vollzogen hat, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 18 Monaten dauerhaft und systematisch bewohnt wurde. Wichtig ist dabei, dass nun auch die Nutzung durch den Eigentümer selbst auf diesen Zeitraum angerechnet werden kann. Die praktischen Auswirkungen sind erheblich. Wenn eine Privatperson ein neues Eigenheim erwirbt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % in Anspruch nimmt (da die Immobilie als Haupt- und Wohnsitz genutzt wird) und das Objekt anschließend für mindestens 18 Monate tatsächlich selbst bewohnt, ka...

Kontakt