Testament und Erbe in Zypern: Was EU-Bürger wissen müssen

Giorgos Kazoleas, Rechtsanwalt in Zypern

Das Erbrecht in Zypern ist ein komplexes Feld, das zypriotisches Recht (Kapitel 195 der Gesetze) mit europäischem Gemeinschaftsrecht verbindet. Für EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt auf die Insel verlegt haben, bietet der rechtliche Rahmen sowohl Schutz für Angehörige als auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten.


Hier ist ein Überblick über die Regelung der Erbfolge in Zypern.

1. Testamentarische Verfügung vs. Gesetzliche Erbfolge (Administration)

In Zypern wird der Nachlass eines Verstorbenen auf zwei Arten geregelt, je nachdem, ob ein gültiges Testament vorliegt.

a)       Verfügung per Testament (Testate Succession)

Wenn ein Testament vorliegt, bestimmt der Erblasser die Verteilung seines Vermögens. In Zypern gibt es jedoch eine Besonderheit: den gesetzlichen Erbteil (Statutory Portion).

Ein Erblasser kann nicht frei über sein gesamtes Vermögen verfügen, wenn er einen Ehepartner oder Kinder hinterlässt. Nur ein bestimmter Teil (der verfügbare Teil) kann frei vermacht werden. Der Rest (der gesetzliche Teil) ist für die nächsten Angehörigen reserviert.

b)       Gesetzliche Erbfolge (Intestate Succession/Administration)

Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen verteilt. Das zuständige Gericht leitet ein „Nachlassverfahren“ (Administration) ein und bestellt einen Verwalter. Dieser begleicht Schulden und verteilt das restliche Vermögen nach festen Quoten an die gesetzlichen Erben (Ehepartner, Kinder, Eltern usw.).

2. EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Zypern

Für EU-Bürger ist die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) von entscheidender Bedeutung.

Grundsätzlich gilt für einen EU-Bürger, der zum Zeitpunkt seines Todes seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Zypern hatte, das zypriotische Erbrecht. Dies würde bedeuten, dass auch die oben genannten Einschränkungen bezüglich des gesetzlichen Erbteils greifen.

Es gibt jedoch ein wichtiges Recht: die Rechtswahl.

Ein EU-Bürger kann in seinem Testament festlegen, dass das Erbrecht des Landes angewendet werden soll, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (z. B. deutsches oder österreichisches Recht), anstatt des zypriotischen Rechts.

Warum ist das wichtig? Wenn das Heimatrecht eine vollständige Testierfreiheit erlaubt (also keinen so strikten Pflichtteil wie in Zypern vorsieht), kann der Bürger die zypriotischen Beschränkungen umgehen.

3. Immobilien und Bankguthaben im Ausland

Ein häufiges Anliegen ist die Frage, ob ein zypriotisches Testament auch Vermögenswerte außerhalb der Insel abdeckt.

Immobilien außerhalb Zyperns

Ein in Zypern ansässiger EU-Bürger kann und sollte seine ausländischen Immobilien in sein Testament aufnehmen. Die EU-Verordnung zielt auf die „Nachlasseinheit“ ab.

Ein in Zypern verfasstes Testament kann die Erbfolge für Immobilien in Deutschland, Griechenland oder anderen EU-Staaten regeln.

Während das anwendbare Recht einheitlich ist, erfordern die formalen Umschreibungen in ausländischen Grundbüchern oft das Europäische Nachlasszeugnis. Dieses wird in Zypern ausgestellt und ist in der gesamten EU gültig.

Bankkonten im Ausland

Bankguthaben gelten als „bewegliches Vermögen“. Nach internationalem Privatrecht folgt das bewegliche Vermögen dem Recht des letzten Wohnsitzes oder dem gewählten Heimatrecht.

Konten bei Banken im Ausland sind vollumfänglich durch die zypriotische Nachlassverwaltung oder das Testament abgedeckt.

Der Testamentsvollstrecker in Zypern kann mit den entsprechenden Dokumenten (und deren Übersetzung) die Freigabe der Gelder bei ausländischen Instituten erwirken.

Wichtige Hinweise

Die EU-Verordnung regelt nur, welches Recht gilt, nicht jedoch die Steuern. Zypern erhebt derzeit keine Erbschaftssteuer. Das Land, in dem sich eine Immobilie befindet (z. B. Deutschland), kann jedoch nach eigenem Recht Erbschaftssteuern erheben.

Ein Testament in Zypern muss schriftlich verfasst und vor zwei Zeugen unterzeichnet werden, die gleichzeitig anwesend sein müssen.

Für EU-Bürger in Zypern ist die Erstellung eines Testaments mit einer expliziten Rechtswahlklausel oft der sicherste Weg, um zu gewährleisten, dass das Vermögen genau nach ihren Wünschen verteilt wird.

Für weitere Informationen und Beratung auf Deutsch kontaktieren Sie uns bitte: 📧 E-Mail: giorgos.kazoleas@gmail.com 📞 Telefon: +357 22507666


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